Lauterbacher Straße 4
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
  • Lauterbacher Straße 4
Ehemaliges Amtsgericht
Flur: 12
Flurstück: 82/3

In preußischer Zeit bis 1919 war Birstein Amtsgerichtsbezirk. Unmittelbar an der Lauterbacher Straße entstand das neue Amtsgericht in den Jahren 1902/03 in Formen der Neorenaissance, heute als Mehrfamilienwohnhaus genutzt.

Die Geschlossenheit der dreiseitigen Anlage, der Treppenturm und der straßenseitig angeordnete Mittelrisalit mit Stufengiebel, bekrönt von Sandsteinkugeln und Obelisken, betonen die Bezüge zum Schlossbau der Renaissance. Zweigeschossiger Putzbau mit Eckquaderung auf Sandsteinsockel, Fenster im Erdgeschoss mit Stichbögen, im Obergeschoss rechteckig, die gestaffelten, dreigeteilten Fenstern mit Überfangbogen im Mittelrisalit kennzeichnen die die Lage des ehemaligen Gerichtssaals, im Stufengiebel Okulus in Sandsteinrahmung. Straßenseitige Erschliessung über kleine Vorhalle aus Sandstein mit Stabwerk und originaler, zweiflügliger Kassettentür. Die hohen Satteldächer der Anlage an den Seitenflügeln kurz abgewalmt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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