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Ehemalige Schule, 1805-10 erbaut, später Gemeindehaus. Traufständig zur Straße zweigeschossiger, dreizoniger Fachwerkbau auf hohem Kellergeschoss unter ausladendem Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Straßen- und Giebelseite mit Rundschindeln verkleidet. Giebel mit gekuppeltem Fenster, Erschliessung traufseitig. Im dreiachsigen, ebenfalls zweigeschossigen Anbau ehemals Betsaal im ersten Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |