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Auf großzügigem Eckgrundstück Wohnhaus der Hofanlage von 1835. Traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau auf niedrigem Sandsteinsockel, die dreizonige Traufseite ortstypsch verschindelt und Fenster modern verändert, im Dachgeschossgiebel gekuppelte Kreuzstockfenster mit Stichbogen, Satteldach mit Aufschiebling. Aufgrund der Rahmung des ersten Dachgeschossgiebels und sämtlicher Rähmzonen mit profilierten Brettern war das an der Giebelseite sichtbare Fachwerk offenbar als Sichtfachwerk konzipiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |