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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Zweigeschosssiges traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Achsensymmetrische Gliederung in 3 Fensterachsen mit Zwillingsfenstern in den Außenachsen ungestört erhalten. Erschliessung in der Mittelachse über zweiläufige Steintreppe mit bauzeitlichem, schmiedeeisernem Geländer und zweiflügelige Haustür mit Oberlicht. Das Haus ist wieder im Wechsel von Rund- und Langschindeln verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |