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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Ursprünglich Streckhof auf großer Parzelle, vermutlich frühes 19. Jahrhundert. Giebelständiger, zweigeschossiger, dreiachsiger Fachwerkbau mit anschliessender Stallscheune unter einem gemeinsamen Satteldach, im Scheunenbereich weit abgeschleppt. Erschliessung des Wohnbereichs in der Mittelachse. Das gesamte Gebäude ist mit Langschindeln verkleidet. Trotz der Zusammenlegung der ehemaligen Zwillingsfenster in den äußeren Achsen ist die ursprünliche Form des Streckhofes gut ablesbar geblieben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |