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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
In zentraler Ortslage eingeschossiger Klinkerbau von 1909, teilweise verschindelt. Sockel in Basalt mit Eckquaderung, Fenster mit Stichbögen. In der Mittelachse Zugang unter spitzem Zwerchgiebel. Hohes Satteldach mit oktogonalem Dachreiter und Schallarkaden. Das einstige zeittypische Freigespärre im Giebel wurde leider beseitigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |