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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert. Erschliessung giebelseitig. Die Traufseiten in Fachwerk mit gebogenen Streben. Die Giebelseite nach Nordwesten ist verschindelt mit Langschindeln und Rundschindeln an den Stockwerksbegrenzungen und Fensterrahmen.
Satteldach mit Aufschiebling. Originale Dachdeckung mit Rechtskrempern erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |