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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Überreste der Stadtbefestigung am nördlichen Dorfausgang: Mauerreste mit Toransätzen erhalten, darin kleines Fenster und Schießscharte. Der Verlauf der Befestigung ist an einigen Stellen im Dorfgrundriss ablesbar, es sind jedoch keine weiteren Abschnitte der Mauer erhalten, daher ist anzunehmen, dass der Ort im Wesentlichen von Gebück umgeben war und nur an den Ortseingängen jeweils eine gemauerte Toranlage stand. Die Reste der unteren Toranlage an der Straße nach Birstein wurden in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts beseitigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |