Lindenstraße 1
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Unterreichenbach
  • Lindenstraße 1
Ehemalige Schule
Flur: 1
Flurstück: 10/1

Das älteste erhaltene Gebäude in Unterreichenbach ist das im Jahr 1722 von Pfarrer Johann Heinrich Poppelmann erbaute ehemalige Wohnhaus, das nach seinem Tod 1743 von der Gemeinde um 1750 erworben und bis 1952 als Schulhaus genutzt wurde. Bis dahin besaß Reichenbach kein eigenes Schulhaus, der Unterricht musste in Privathäusern stattfinden. Als Schulräume wurden in dem neu erworbenen Gebäude die südliche Stube im Erdgeschoss und eine benachbarte Kammer genutzt, der Rest diente als Lehrerwohnung. In diesen beiden Räumen wurden 80 Kinder unterrichtet. Im 19. Jahrhundert erzwang die gestiegene Schülerzahl den Anbau eines größeren Klassenzimmers in dem auch sonst stark renovierungsbedürftigen Haus. 1872 schrieb der Lehrer Blum: "Mein Schulhaus ist sehr vernachlässigt und baufällig...“ 1878 wurde mit dem Neubau eines Schulsaals anstelle der im Norden anschliessenden Scheune begonnen. Die Lehrerwohnung wurde in die ehemaligen Klassenräume verlegt, während der Bauzeit wurde in der Kirche unterrichtet. Nach Fertigstellung des zweigeschossigen Anbaus entstanden im Erdgeschoss Wohnräume für den Lehrer mit nach Norden anschließender Remise, im Obergeschoss lag der Schulsaal. Da die Gemeinde arm war, mussten mehrfach Darlehen für den Anbau aufgenommen werden. Zuletzt wurden im Jahr 1879 nochmals 9000,- Mark aufgenommen. Die gesamten Arbeiten an dem Haus wurden an die billigst bietenden Handwerker der Region beauftragt. Die schlechte Bauqualität führte bereits 1879 zu den ersten Reparaturen. 1906 wurde das Haus verputzt. 1928 zeigte es schwere Schäden im Gebälk, die nur notdürftig repariert werden konnten. Nachdem im Jahr 1951 die Eltern der Schüler wegen der Sicherheitsmängel mit Schulstreik drohten, wurde 1952 ein neues zweiklassiges Schulhaus unterhalb des Dorfes errichtet. Das alte Schulhaus wurde verkauft.

Traufständiges, zweigeschossiges und ursprünglich dreiachsiges Fachwerkwohnhaus in Ortsmitte. Nördlich anschliessende Doppelachse ebenso wie der kleine Drempel 1878. Fassade des Wohnhauses annähernd achsensymmetrisch gegliedert, Sichtfachwerk mit halben Mannfiguren, gebogenen Streben und Rauten in den Brüstungsfeldern. Erschliessung in der Mittelachse über zweiflüglige Kassettentür mit Oberlicht aus der Umbauphase 1878.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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