Lindenstraße 3
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Unterreichenbach
  • Lindenstraße 3
Ehemaliges Rat- oder Gerichtshaus
Flur: 1
Flurstück: 9

In steiler Hanglage in Ortsmitte das ehemalige Gerichtshaus, inschriftlich an mehreren Stellen auf 1728 datiert. Im Kern dürfte das Gebäude älter sein. Das Gerichtshaus gehörte den zum Gericht Reichenbach zählenden Ortschaften gemeinsam, diese hatten auch gemeinsam die Baulast zu tragen. Nach Auflösung des Gerichtes Reichenbach im Jahre 1866 wurde das Fachwerkobergeschoss des Rathauses abgeschlagen und an die Gemeinde Radmühl verkauft. Dort wurde es auf einen älteren massiven Unterbau gesetzt und diente als Schule. So blieb es bis heute erhalten.

Hohes, massives Erdgeschoss mit Eckquaderung in Sandstein, Nordteil durch den Einbau moderner Fenster gestört. Obergeschoss in schlichtem Fachwerk, aus dem späten 19. Jahrhundert. Giebelseitig geohrtes, barockes Sandsteinportal, im Sturz Kartusche mit Isenburger Wappen, gehalten von zwei Löwen. Links vor dem Portal Stumpf einer Säule.

Für die Geschichte der gesamten Großgemeinde Birstein ein wichtiger Bau, dessen einstige Bedeutung leider in seinem heutigen Zustand nicht mehr erkennbar ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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