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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Die Hochgerichtsbarkeit im Zehntgericht Reichenbach unterstand dem Abt von Fulda, der sich durch seine jeweiligen Vögte in Burg Birstein vertreten ließ. Die Gerichtssitzungen fanden auf der Malstatt unter den Linden in Reichenbach statt Der Beauftragte der Äbte, der "Knecht“, hielt die Sitzung ab, ein "Stock“ diente an der Gerichtstätte zur Bestrafung. In einem 1394 durch die Schöffen von Reichenbach erteilten Weistum wurden u.a. diese Verordnungen festgehalten.
Vor dem Friedhof gelegene ehemalige mittelalterliche Dingstätte aus dem 16. Jahrhundert, markiert durch eine Gruppe alter Linden, spätestens 1728 durch das Gerichtshaus abgelöst
Am Eingang zum Friedhof in einem kleinen Hain Kriegerdenkmal in Form einer gekrümmten, rustizierten Basaltmauer. Achsensymmetrisch aufgebaut mit zentraler, flacher Nische für drei Bronzeplatten mit den Namen der Opfer des Ersten und Zweiten Weltkriegs, flankiert von zwei querrechteckigen Nischen. Auf der Mauer Bronzeschale auf drei Kugelfüßen für die Ewige Flamme.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |