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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Großer Streckhof in Fachwerk an ortsbildprägender Lage in einer Straßenbiegung. Zweigeschossiges, symmetrisch gegliedertes, dreiachsiges Wohnhaus mit langen und kurzen Diagonalstreben, beschnitzter Schwelle und Datierung aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Erschliessung in der Mittelachse. Stallscheune mit großem Einfahrtstor, massiver Stallteil verputzt mit Sandsteingewänden und Fachwerkobergeschoss.
Ausnehmend homogene, gut erhaltene Streckhofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |