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Giebelständiges, hohes Wohnhaus von 1729. Auf hohem ehemaligen Kellergeschoss zwei Fachwerkgeschosse. Das erste Obergeschoss in einfachen Formen, das zweite Obergeschoss auf breiter, profiliert verbretterter Rähmzone, in den Fensterbrüstungen Zierformen aus geschwungenen kurzen Diagonalstreben.
Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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