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Ehemaliges Pförtnerhaus des 1855 abgerissenen Obertors. 1734 wurde hier ein Gemeindehaus erbaut, das 1774 zum Pförtnerhaus umgebaut wurde. Das zweite städtische Pförtnerhaus war kleiner als das Wachhaus am Untertor, da hier weniger Verkehr herrschte.
Zweigeschossiges Eckhaus unter Zeltdach auf annähernd quadratischem Grundriss. Auf massivem Erdgeschoss ein Fachwerkgeschoss in schlichten Formen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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