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Im Westen an die Stadtmauer stoßend zweigeschossiger, traufständiger ehemaliger Streckhof aus dem 18. Jahrhundert. Über hohem Stallkeller zwei Geschosse in einfachem Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle. Mittig Erschliessung über zweiflüglige Eingangstür mit Oberlicht und Außentreppe. Die profilierte Schwelle endet nach der dritten Fensterachse, der anschließende Hausteil war ursprünglich Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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