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Der repräsentative Bau des 18. Jahrhunderts liegt von der Straße abgerückt in einem Garten, der an die Stadtmauer grenzt. Traufständiger, zweigeschossiger Putzbau mit massivem Erdgeschoss, Obergeschoss in Fachwerk und deutschem Mansarddach. Streng gegliederte fünfachsige Fassade, Erschliessung in der Mittelachse über zweiflügelige Kassettentür mit Oberlicht.
Rechtwinklig dazu bauzeitliche Sandsteinscheune mit großem, rundbogigem Tor in Sandsteingewände und Fachwerkgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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