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Zweistöckiges Fachwerkhaus, im Kern von 1659, Umbau 1844. Auf niedrigem Sockel einfache Fachwerkkonstruktion mit kräftigem Raster und hohen Diagonalstreben. Leichte Auskragung im 1. Obergeschoss, die Rähm profiliert und farblich gefasst, die ursprüngliche Anordnung der Fenster erhalten.
Sehr schöne klassizistische Haustür mit Oberlicht in profiliertem Futter. Zweiflügelige Kassettentür mit Mittelstock, Rankenbemalung und alten Beschlägen.
Im Hof große Scheune in Mischbauweise aus dem frühen 19. Jahrhundert. In den Gefachen der Scheune Reste von einfachem Kratzputz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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