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Traufständiges Doppelwohnhaus unter Satteldach, 1815 von zwei Brüdern errichtet. (An der Rähm wird allerdings die Witwe des einen Bauherrn genannt) Die Überlieferung besagt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten zwischen beiden ausgelost wurde, wer welche Haushälfte bewohnen sollte. So arbeitete jeder an dem Haus, als sei es das Eigene.
Die ehemals vollkommen achsensymmetrische Fassade mit den beiden mittig gelegenen Eingängen heute verändert.
Klar gegliedertes, einfaches Sichtfachwerk mit hohen Diagonalstreben und profilierter Rähm, über den Türrahmen die Inschriften: "Erbaut von IHS Weisgerbers Wittib Z M CH Rau D 17 Juni 181..“ und "ERBAUT VON CH RAU UND DESSEN EHEFRAU D 17 JUNI 1815“. Eckquader am Sockel mit Initialen F L und R R und Jahreszahl 1815. Gemeinsames Satteldach mit Aufschieblingen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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