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Große Stallscheune von 1805 mit hohem Keller aus Sandsteinquadern zum zweigeschossigem Wohnhaus umgebaut Die typischen Gefügeformen einer Scheune und das Tor sind erhalten geblieben
Im Hof zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit verschindeltem Giebel, 1925 datiert. Zweiflügelige, dreifach unterteilte Fenster mit Oberlichtern in kleinteiligen Sprossen aus der Erbauungszeit im Erdgeschoss erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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