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Hofanlage aus der Mitte des 17./18. Jahrhunderts mit Doppelwohnhaus, Scheunen, Nebengebäuden und Altenteil.
Auf großer, abschüssiger Parzelle Doppelwohnhaus mit Scheunen, Nebengebäuden und Altenteiler offen um den Hof gruppiert. Der Altenteiler mit Krüppelwalmdach, ein eingeschossiges verputztes Fachwerkhäuschen auf hohem Stallkeller, begrenzt den Hof zur Frankfurter Straße (Nr. 68).
Das zweigeschossige Doppelwohnhaus schließt mit den beiden flankierenden Scheunen die Südseite des Hofes. Traufständiger Bau mit zwei Geschossen in einfachen Sichtfachwerk auf hohem Stallkeller. Obergeschoss auf profilierter Rähm, an Eck- und Bundständern breit gestellte Vorformen von Mannfiguren. Erschließung in der Mittelachse über hohe Freitreppe. Scheune und Holzschuppen teilweise mit Wettbrettern verkleidet, trauf- und rückseitig ist die stark abgewitterte Lehmstakung des Fachwerks mit Lehmstrohputz sichtbar. Gegenüber dem Wohnhaus eingeschossiger Sandsteinbau, mit Nr. 2 im Katasterplan bezeichnet. Auf der gesamten Hoffläche ist altes Pflaster erhalten. Die große, das Ortsbild prägender Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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