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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert unter Satteldach mit Aufschiebling. Erdgeschoss massiv, verputzt. Obergeschoss in einfachem Fachwerk, weitgehend verschindelt. Einfriedung mit Gittertor und Sandsteinpfosten aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sowie schönes Hofpflaster in Sandstein und Basalt erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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