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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auf hohem Kellergeschoss aus Sandsteinquadern das Erdgeschoss mit hohen Diagonalstreben, das leicht vorkragende Obergeschoss auf profiliertem Schwellenkranz mit doppelt verriegelten Mannfiguren, die gleiche Konstruktion im Dachgiebel. Dreiachsige, nahezu achsensymmetrische Traufseite mit je zwei eng zusammengerückten, bzw. gekuppelten Fenstern in den Außenachsen. Erschliessung in der Mittelachse über zweiläufige Außentreppe aus Sandstein. Historistische Kassettentür mit Mittelschlag und vierteiligem Oberlicht in profiliertem Holzfutter erhalten. Vorkragendes Satteldach mit sichtbaren, profilierten Pfettenköpfen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Vorgarten mit hoher Stützmauer aus Sandstein. Hofpflasterung in Sandstein, Abflussrinne und schmiedeeisernes Staktentor aus der Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten.
Rechtwinklig zum Wohnhaus Stallscheune mit stichbogiger Stalltür aus dem 19. Jahrhundert. Die weitgehend ungestört erhaltene Hofanlage ist als Sachgesamtheit aus historischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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