Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus um 1800. Auf Stallkeller in Sandstein ein Fachwerkgeschoss mit hohen und kurzen Diagonalstreben und Doppelständern. Dreiachsige Traufseite mit je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen und Erschliessung in der Mittelachse über eine zweiläufige Treppe mit integriertem Kellerhals, zusätzlicher Eingang in den Stall im hinteren Kellerbereich, darüber das ursprünglich höher liegende Fußbodenniveau im Erdgeschoss noch erhalten. In diesem Teil alte zweiflügelige Fenster mit unten liegender Sprosse und Oberlicht erhalten. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |