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Auf großem Grundstück winkelförmiger Fachwerkhof aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit Wohnhaus, Fachwerkscheune und Nebengebäude. Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus in Sichtfachwerk mit doppelt verriegelten Mannfiguren, und profilierten Rähmzonen, im Dachgeschoss Ladeluke mit Klappläden und geschmiedeten Langbändern, Erschliessung traufseitig im massiven Erdgeschoss.
Wirtschaftsgebäude in Mischbauweise mit Basaltmauerwerk und Fachwerkobergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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