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Großes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zwei Geschosse in konstruktivem Fachwerk mit Doppelständern, Diagonalstreben und breiten Rähmzonen. Erschliessung traufseitig in der mittleren Achse, Satteldach mit Aufschiebling.
Gegenüber großer Stallriegel mit massiven Erdgeschossen aus Backstein und Sandstein, Obergeschosse in Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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