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Dreiseitig geschlossene Hofanlage aus dem 18. Jahrhundert mit Wohnhaus, Nebengebäude und Scheunen. Giebelständiges, von der Straße zurückversetztes zweigeschossiges Wohnhaus, vermutlich Fachwerk, derzeit mit Eternit verkleidet. Darunter ist weitgehend ungestörtes einfaches Fachwerk zu erwarten. An das Wohnhaus anschliessendes Wirtschaftsgebäude zweigeschosssig in Fachwerk, gegenüberstehender Stall- und Scheunenriegel im Erdgeschoss massiv in Sandstein,Obergeschoss in Fachwerk mit weit abgeschlepptem Dach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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