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Vom Straßenniveau aus tiefer liegendes, zweigeschossiges, und giebelständiges Wohnhaus um 1700. Auf niedrigem Sockel zwei Geschosse in Sichtfachwerk mit Mannfiguren ohne Gegenstreben und profilierten Schwellen, Satteldach mit Aufschiebling und profilierter Rahmung. Erdgeschoss straßenseitig massiv. Erschliessung in der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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