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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem 17. Jahrhundert. Schlichte Fachwerkformen mit kräftigen Eckständern, leicht vorkragenden breiten Rähmzonen, profiliertem Schwellenkranz und hohen Diagonalstreben mit kurzen Gegenstreben. Giebel des aufgeschobenen Satteldaches ortstypisch ohne Diagonalstreben. Die Ausfachung mit Lehmstakung wurde teilweise durch Ziegel ersetzt. Erschliessung des Gebäudes traufseitig. Auf der Giebelseite noch die originale Lage der Fenster mit zweiflügeligen Fenstern und geteilten Oberlichtern des 19. Jahrhundert erhalten.
Zugang zum Keller traufseitig über einen außenliegenden Kellerhals.
Trotz des Einbaus zweier moderner Fenster weitgehend unverändert erhaltenes Gebäude in markanter Lage des Ortszentrums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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