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Dreiseitige Hofanlage auf polygonalem Grundriss um 1800, bestehend aus Wohnhaus und zwei Scheunen, im Erdgeschoss z. T. zu Garagen umgebaut. Zweigeschossiges Wohnhaus giebelständig zur Straße mit Satteldach und Aufschiebling. Äußere Trauf- und Giebelwand mit Platten verkleidet, sichtbare hofseitige Traufwand mit zwei Fachwerkgeschossen in schlichtem konstruktiven Fachwerk. Hinterer Teil des Erdgeschosses massiv, wohl ehemals Stall. Im Türsturz inschriftlich der Name des Erbauers "Junker“.
Anschliessend zwei Scheunen aus dem 18. /19. Jahrhundert mit massivem Erdgeschoss, teils Ziegel, teils Sandsteinquader, Obergeschosse Fachwerk.
Hoffläche mit Blaubasalt gepflastert.
Trotz der modernen Veränderungen und Verkleidungen stellt der Hof ein straßenbildprägendes Ensemble im Ort dar. Unter der Verkleidung ist noch gut erhaltenes einfaches Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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