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Traufständiges historistisches Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert. Kellergeschoss in Sandsteinquadern, darauf ein Vollgeschoss mit hohem Kniestock in historistischem Fachwerk, schlichtes Satteldach. Im Gegensatz zu anderen historistischen Fachwerkbauten wurden keine aufwendigen Zierformen eingesetzt, sondern schlichte Andreaskreuze und Diagonalstreben, die aber aufgrund ihrer Dimensionen und Anordnung eine klare zeitliche Zuordnung erlauben.
Das Grundstück wird begrenzt von verschiedenen Wirtschaftsgebäuden, u. a. von Scheunen mit Lehmgefachen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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