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Giebelständiges Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert mit massiver Giebelwand, traufseitig zwei Fachwerkgeschossen und Satteldach mit Aufschiebling. Giebelwand im Erdgeschoss in kleinen Sandsteinquadern, Obergeschoss wohl ehemals Fachwerk in Feldbrandziegeln ersetzt, Fenstergewände entsprechend den Wandmaterialien aus Sandstein bzw. Ziegeln. Traufseite symmetrisch mit je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen gegliedert, Erschliessung in der Mittelachse. Harmonische Fachwerkkonstruktion mit leicht vorkragender profilierter Rähmzone, Mannfiguren sowie kurzen Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern des Obergeschosses und hohen Diagonalstreben im Erdgeschoss.
Torpfosten aus Beton von 1935 mit pyramidalem Abschluß und eingeritzten Dekorationen. Tor, Mannpforte und Zaun aus Bandeisen in geometrischem Muster. Das alte Pflaster des Hofes gehört zu den schützenswerten Teilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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