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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Wohnhaus einer Hofanlage im Ortskern. Zweigeschossiger, dreiachsiger Fachwerkbau auf Sandsteinkeller aus dem frühen 19. Jahrhundert. Dreiachsige, annähernd symmertrische Fassade mit gekuppelten Fenstern in den Außenachsen. Fassade und Nebengebäude alternierend mit Rund- und Langschindeln verkleidet. Erschliessung in der Mittelachse über zweiläufige Außentreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |