Sotzbacher Kirchstraße
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Untersotzbach
  • Sotzbacher Kirchstraße
Evangelische Kirche, ehem. St. Rochus
Flur: 5
Flurstück: 12/2, 13

1488 Erwähnung der Kirche von Sotzbach als "nova ecclesia“ in einem Einkommens- und Kompetenzverzeichnis des Unterreichenbacher Pfarrers Philipp von Weilnau. Die damalige Kapelle mit drei Altären wurde anstelle einer älteren, kleineren mit nur einem Altar gebaut. Die Datierung 1791 bezieht sich auf die barocke Umgestaltung der Kirche.

Kleine gotische Saalkirche mit polygonaler Apsis, steilem aufgeschobenem Satteldach und gestuftem Haubendachreiter mit Schallarkaden. Mauerwerk in Basalt mit Eckquaderung aus Sandstein. Umgestaltung der Fenster wohl 1791. Am Chor gotisches Maßwerkfenster, östlich gotische Tür. Im Inneren flach gedeckte Emporenkirche, in den Brüstungsfeldern 22 Darstellungen aus dem alten und dem neuen Testament, laut Bickell durch den Weißbinder Matthes aus Fischborn 1811 gemalt. Den Darstellungen zum Thema "Sünde der Menschen und Strafe Gottes“ aus dem alten Testament wurden die Themen "Verheißung und Erlösung des Menschen“ aus dem Neuen Testament gegenübergestellt. Die Kirche wurde in jüngster Zeit sehr gut renoviert.

Umfriedung des Kirchhofs mit Basaltmauer. Schlichtes eisernes Gittertor zwischen barocken Sandsteinpfosten mit stilisierten Pinienzapfen.

Kriegerdenkmal in Form einer schlichten Mauer aus Basaltquadern, darauf Kupfertafeln mit den Namen der Gefallenen beider Kriege.

Im Kirchhof:

Drei Grabsteine aus Sandstein:

1)1685: Barocker Grabstein mit Volutenabschluss für Lenz Koch (1609-1685). Unter dem Schriftfeld die Darstellung seiner Familie nach Geschlechtern getrennt aufgereiht. Ein kleines Kreuze über dem Kopf bezeichnet verstorbene Familienmitglieder.

2) 1753: Spätbarocker Grabstein der Anna Cath. Weber (oder Schönhoff) mit Pilasterrahmung, im halbrundem Abschluss Krone und Voluten.

3) 1829: Podest mit, Schriftfeldern, Putti und Kreuzbandfries. Auf dem Podest eine Urne.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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