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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer Streckhofanlage aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Traufseite dreiachsig mit Lauterbacher Mannfiguren, einige Fenster mit Bleisprossen aus dem frühen 19. Jahrhundert erhalten. Im Erdgeschoss teilweise Langschindelverkleidung. Hauserschliessung traufseitig in der Mittelachse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |