Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleine, dreiseitige Hofanlage, bestehend aus giebelständigem, eingeschossigem Fachwerkwohnhaus, kleinem Stallgebäude und traufständiger Stallscheune. Das schlichte Fachwerk des Wohnhauses aus dünnen Hölzern mit hohen Diagonalstreben und kräftigem Eckpfosten datieren das Anwesen auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Erschliessung traufseitig in der Mittelachse über einhüftige Treppe. Zweiflüglige Haustür mit unterteiltem Oberlicht aus der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |