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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Zweigeschossiges, breitgelagertes Bahnhofsgebäude in klinkerbauweise von 1898. Zwischen zwei giebelständigen Kopfbauten mit vorkragenden Krüppelwalmdächern ein traufständiger, zweigeschossiger Bau zu 6 Fensterachsen. Horizontale Gliederung der Fassaden durch deutsche Bänder als Geschossgliederung. Die schmal-hohen, ehemals zweiflügeligen Stichbogenfenster mit Oberlichtern, abgefasten Sandsteingewänden und angedeuteten barockisierenden Ohren an den Stürzen. Straßenseitige Erschliessung im südlichen Kopfbau. Typischer Bahnhofsbau des späten 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |