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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
In markanter Lage traufständig an einer Straßenbiegung der Durchgangsstraße gelegenes zweigeschossiges Sandsteingebäude aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf hohem Kellergeschoss mit klassizistisch geprägtem, symmetrischen Fassadenaufbau und weit überkragendem Satteldach. Erschliessung über eine hohe, zweiläufige Außentreppe in der Mittelachse und Eingangstür mit Oberlicht, Türen und Fenster in Sandsteingewänden, Klappläden erhalten. Im Garten traufseitig später angebautes Zwerchhaus in Feldbrandziegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |