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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Locker angeordnete Hofanlage auf großer, Parzelle aus dem 19. Jahrhundert. Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus auf massivem Erdgeschoss, Obergeschoss in Fachwerk, mit Langschindeln verkleidetem, Satteldach mit Aufschiebling. Dreiachsige Fassade mit gekuppelten Fenstern und Erschliessung in der Mittelachse. Rechtwinklig dazu Stallscheune in schlichtem Fachwerk mit massiver Giebelwand und Eckquaderung in Sandstein. Gegenüber schlichtes, eingeschossiges Stallgebäude in Bruchstein, heute zu Wohnzwecken umgebaut. Die mit heimischem Basalt gepflasterte Hofanlage ist zur Straße von einer Sandsteinmauer eingefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |