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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Winkelförmige Hofanlage in Ortsmitte auf leicht erhöhtem Grundstück. Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel unter Satteldach mit Aufschiebling. Der Giebel im Wechsel von Rund- und Langschindeln an Stockwerksbegrenzungen und Fensterrahmungen behängt, die Hofseite mit Eternit. Rechtwinklig dazu große Scheune auf Sandsteinsockel, mit Stallteil in Sandstein und großem Scheunenteil in Fachwerk unter angeschlepptem Satteldach. Trotz der modernen Eternitverkleidung weitgehend unverändert erhaltene Hofreite des späten 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |