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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Hofanlage des 18. Jahrhunderts auf erhöhtem Grundstück an der Durchgangsstraße, bestehend aus zweigeschossigem Wohnhaus in Sichtfachwerk in dünnen Hölzern mit Diagonalstreben in den Fensterbrüstungen und an den Bund- und Eckständern. Der Straßengiebel im ortstypischen Wechsel von Kurz- und Langschindeln an den Stockwerksbegrenzungen und Fensterrahmungen. Rechtwinklig dazu Stallscheune in Mischbauweise: Stallteil in Sandstein, der restliche Teil der Scheune in modern verkleidetem Fachwerk, Satteldach mit angeschlepptem Vordach über großem Einfahrtstor. Die trotz ihres schlechten Zustandes in ihrer Struktur unverändert erhaltene Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |