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Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert. Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus über niedrigem Sandsteinsockel in schlichtem Fachwerk unter Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitig verschindelt. Rechtwinklig dazu große Stallscheune mit teilweise massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss, die Giebel mit Langschindeln verkleidet. Typische Kleinhofanlage der Gegend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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