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Reste einer Hofanlage des 19. Jahrhunderts mit kleinem Altenteiler und Fachwerkscheune. Eingeschossiges, giebelständiges kleines Fachwerkwohnhaus über hohem, massiven Kellersockel unter Satteldach mit Aufschiebling. Obergeschoss und Giebel verschindelt. Originale Fensteraufteilung mit alten Fensterläden erhalten. Große Fachwerkscheune mit hohem Einfahrtstor unter Satteldach. Kaum verändertes Beispiel kleinbäuerlicher Wohnkultur, daher sozialgeschichtlich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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