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Ziehbrunnen von 1588 aus Sandstein mit scheibenförmiger, halber Rosette, flankiert von zwei Kugeln als Aufsatz auf dem Brunnengestell.
Der Brunnen wurde aus Gelnhausen hierher transloziert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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