Lohrer Straße 15
Lohrer Straße 15
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Main-Kinzig-Kreis
Flörsbachtal
Lohrhaupten
  • Lohrer Straße 15
Alte Schule
Flur: 1
Flurstück: 177/1

Bereits in vorreformatorischer Zeit ist wie in allen Dörfern des Kirchspiels eine Schule in Lohrhaupten nachgewiesen. Das erste eigene Schulhaus konnte mithilfe einer eigens dafür gegründeten Schulstiftung, der "Frey-Schul-Stiftung“ nach langen Verhandlungen mit der kurhessischen Regierung 1768 gekauft werden. Es handelte sich um eine dem Pfarrer Schmalberger gehörige Hofreite mit Nebengebäuden. Aus den Kapitalerträgen der Stiftung wurde auch das Gehalt des Lehrers bezahlt. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums wurde 1851 ein größerer Schulneubau in Sandstein errichtet. Dank der weiter gestiegenen Schülerzahlen reichten 1900 auch die Räumlichkeiten dieser Schule nicht mehr aus und die preussische Regierung beschloss gegen den Willen der Gemeinde einen Neubau auf dem steilen Hanggelände des Mühlberges. Auf einem mit mächtigen Sandsteinmauern abgefangenen, künstlich geschaffenen Plateau oberhalb der Lohrer Straße wurde in Sichtverbindung zur Kirche 1906/07 die neue Schule errichtet und am 12.9.1907 eingeweiht. Das Gebäude bot 4 Klassenräume, eine Lehrerwohnung wurde nachträglich im Dachgeschoss eingerichtet.

Repräsentativer, zweigeschossiger Bau aus aus grob abgespitzten Sandsteinquadern mit rustizierter Eckquaderung in leicht gotisierenden Formen, Satteldach mit nachträglich aufgesetzten Schleppgauben und Aufschiebling. Beide Giebelseiten sind gleich gestaltet mit jeweils zwei dreibahnigen Fensterachsen in kräftigen, abgefasten Gewänden. Im Dachgeschoss wiederholt sich die Fensteranordnung mit einer kleinen Dreiergruppe, die Mittelachse wird durch ein aufgesetztes Oberlicht und ein Okulusfenster betont. Die ursprünglichen, hochaufragenden Stufengiebel wurden abgebrochen und begradigt.

In der ansonsten geschlossenen Traufwand ein zentral angeordnetes Nischenportal unter Spitzbogen mit umlaufendem Dreiviertelstab, ein gotisches Kirchenportal zitierend, darüber ein dreifach gekuppeltes Fenster. Zugang über vier zwischen zwei Wangen gespannte Stufen mit schmiedeeisernem Gitter.

In der östlichen Traufwand ein Entlastungsbogen über wiederum gotisierender Tür mit angedeutetem Eselsrücken im Sturz. Die beiden originalen Kassettentüren mit wellenförmigem Schutzblech sind erhalten.

Seitliche Begrenzung des Schulhofes durch eingeschossigen Fachwerkbau mit Toilettenanlage.

Die ganze Anlage mit ihren aufwendigen Sandsteinmauern bildet einen Kontrapunkt zur gegenüber liegenden Kirche mit Friedhof.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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