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Traufständiger Streckhof aus dem frühen 19. Jahrhundert. Eingeschossiges Wohnhaus auf Kellergeschoss aus Sandstein, Obergeschoss in einfachem Sichtfachwerk, Satteldach mit Aufschiebling. Erschliessung traufseitig über zweihüftige Treppe, darüber Schleppdach. Anschließend Stallscheune mit niedrigem massiven Erdgeschoss, darüber Fachwerkdrempel. Großes Einfahrtstor. Angeschlepptes Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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