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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Dreiseitige, große Hofanlage mit zweigeschossigem giebelständigem Wohnhaus aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts in kräftigem Sichtfachwerk mit breitbeinigen Mannfiguren und Kurzstreben in den Brüstungsfeldern, niedriger Sandsteinsockel, Satteldach mit aufschiebling. Die Straßenfassade wurde massiv ersetzt. Traufseitig Erschliessung über kleine außentreppe mit historistischer, zweiflügliger Kassettentür. Nebengebäude in historisierendem Fachwerk, ebenso wie die Haustür um 1880. Sehr schöne, das Ortsbild prägende Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |