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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Wohnhaus einer Hofanlage datiert auf 1800. Großes, zweigeschossiges Wohnhaus in Sichtfachwerk mit Mannfiguren an den Bundwänden und Eckständern im Obergeschoss. Hoher Kellersockel aus Sandsteinquadern mit Fenstergewänden in Sandstein. Erschliessung in der Mittelachse über hohe Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |