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Auf verputztem Kellersockel giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, Giebelseite in Zierfachwerk mit Mannfiguren und einem Eckständer mit Baluster, aufgeschobenes Satteldach mit Zwerchhaus, wahrscheinlich. Traufseite mit Kurzschindeln verkleidet. Traufseitige Erschliessung über einläufige Außentreppe, hinterer Hausteil später angebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |