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Auf großem Gartengrundstück am Ortsausgang zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus um 1900 unter großem aufgeschobenem Krüppelwalmdach mit Fledermausgaube. Hoher Kellersockel aus Sandsteinquadern, Fenstergewände ebenfalls in Sandstein mit Giebelsturz. Giebelseitig Erschliessung über zweiläufige Außentreppe unter einem Balkon auf Rundstützen aus Sandstein mit Kugelbekrönung.
Einfriedung mit schmiedeeisernem Zaun zwischen Sandsteinpfosten und ungewöhnlich gestaltetem schmiedeisernem Tor mit Radmotiv und Voluten.
Unter den Eternitschindeln ist Klinkermauerwerk zu vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |