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Eingeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofanlage auf dem Kellersockel aus Sandsteinquadern inschriftlich auf 1832 datiert, Satteldach mit Aufschiebling und Schleppgaube. Traufseitig Erschliessung in der Mittelachse über zweiläufige Außentreppe. Einige Putzfelder mit Kalkputz und blauem Beiläufer, Gefache mit Lehmsteinen erhalten.
Weitgehend original erhaltenes Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |